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31.05.2025
Ab 1.Juni tritt das neue Hundegesetz in Kraft
Wer sich ab dem 1.Juni einen Hund, unabhängig von Grösse und Gewicht, anschafft, muss 6 Lektionen obligatorische Lektionen mit seinem Hunde besuchen. Die Lernziele sind klar definiert und müssen erreicht werden, damit eine Bestätigung ausgestellt werden kann.
ErsthundehalterInnen müssen zudem 2 Monate vor oder innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Hundes einen Theoriekurs besuchen und eine Prüfung absolvieren.
WICHTIG: Der obligatorische Praxiskurs ersetzt keine Erziehungskurse!
Insebesondere die Welpenförderung sollte weiterhin besucht werden.
Bei Fairplay starten wir ab August mit dem neuen Programm.
Ausführliche Beschreibung der obligatorischen Hundeausbildung:
Obligatorische theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung ist obligatorisch für Ersthundehaltende und wiedereinsteigende Hundehaltende. Das heisst, wer noch nie einen eigenen Hund hatte – oder die letzte Hundehaltung über 10 Jahre zurück liegt – muss den obligatorischen Theoriekurs besuchen und die zugehörige Prüfung bestehen.
Der Theoriekurs kann frühstens ein Jahr vor und spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung absolviert werden. Er vermittelt Grundlagen zu Pflichten, Verantwortung und artgerechter Haltung. Der Kurs dauert mindestens zwei Stunden und ist frühestens ein Jahr vor und spätestens zwei Monate nach der Hundeanschaffung oder dem Zuzug in den Kanton zu absolvieren.
Obligatorische theoretische Prüfung
Wer das “Booklet Hundeausbildung Theorie”gelesen und den obligatorischen Theoriekurs besucht hat, ist gut vorbereitet und darf die “obligatorische Theoriekurs-Prüfung” mit gutem Gewissen antreten. Diese kann entweder bei einem vom Veterinäramt anerkannten Online-Anbieter oder physisch vor Ort bei einer Hundeschule abgelegt werden.
Die Prüfung dauert maximal 30 Minuten und gilt als bestanden, wenn 80% der Fragen korrekt beantwortet wurden. Falls die Prüfung nicht bestanden wird, kann sie so oft wie notwendig wiederholt werden.
Obligatorische praktische Ausbildung
Künftig müssen alle Hundehaltenden einen praktischen Ausbildungskurs absolvieren, unabhängig von der Grösse oder Rasse ihres Hundes.
Die Ausbildung soll die Halterinnen und Halter zur Grunderziehung des Hundes befähigen und das sichere Führen des Hundes auch in anspruchsvollen Alltagssituationen ermöglichen. Sie kann ab dem siebten Lebensmonat des Hundes begonnen und muss spätestens 12 Monate nach Beginn der Hundehaltung – oder dem Zuzug in den Kanton Zürich – abgeschlossen sein. Der obligatorische Praxiskurs dauert mind. 6 Lektionen à 60 Minuten. Für den erfolgreichen Abschluss der praktischen Ausbildung müssen alle vorgegebenen Lernziele vollständig erreicht werden. Ist dies nicht der Fall, sind weitere Lektionen erforderlich, bis alle Lernziele erreicht sind. Ausbildende dürfen den Ausweis explizit nur dann aushändigen, wenn das Mensch-Hund-Team alle Lernziele vollständig erreicht hat.
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