In der Schweiz werden die Hundegesetze von den Kantonen geregelt, was bedeutet, dass jeder Kanton sein eigenes Hundegesetz hat. So sind in manchen Kantonen bestimmte Rassen verboten, in anderen Kantonen "nur" bewilligungspflichtig und in wieder anderen Kantonen ganz normale Hunde. Doch nicht nur in punkto Rasselisten oder nicht, unterscheiden sich die Kantone in der Gesetzgebung. Im Kanton Schwyz bspw. herrscht eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde, in manchen Kantonen ist der Freilauf im Wald/ Waldrand erlaubt (je nach Saison) in anderen das ganze Jahr über nicht. Der Kanton Waadt prüft zur Zeit ein Hundegesetz, wonach jeder Hund ab 25kg und/oder 50cm Schulterhöhe einer generellen Leinen-und Maulkorbpflicht unterstehen soll...
Wer sich gerne informieren möchte, in welchem Kanton nun welche Gesetze gelten, kann sich unter folgendem Link informieren.
http://www.tierimrecht.org/de/tierschutzrecht/schweiz/hunde-recht/
Hundehalterinnen und Hundehalter sind jedoch nicht nur vom Hundegesetz betroffen, sondern müssen sich zudem mit ZGB, OR, SchKG und noch so einigen Paragraphen mehr auseinandersetzen, wie zum Beispiel,
Bei Fairplay erhaltet ihr kompetente Unterstüzung in allen Fragen rund um das Thema "Hund und Recht", sowie einen Beistand bei Uneiningkeiten mit den Behörden.
Rassenabhängige Gesetze: Sinn oder Unsinn?